Einschulung

Schulpflicht

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis 30.September dieses Jahres sechs Jahre alt werden (Art. 37 BayEUG) oder bereits einmal vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind.

In Bayern besteht die Pflicht zum Besuch einer Schule im Schulsprengel (Art. 42 Bay EUG). Wird das Kind an einer anderen Schule (private Grundschule, Förderschule) eingeschult, ist die zuständige Grundschule des Schulsprengels zu informieren.

Einschulungkorridor

  • Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden (sogenannte Korridorkinder), sind grundsätzlich schulpflichtig, für sie gilt jedoch eine besondere Regelung. Als Eltern haben Sie die Wahl, ob Ihr Kind regulär oder erst ein Jahr später eingeschult werden soll.
  • Die Korridorkinder müssen ebenso wie alle anderen Kinder das Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen.
  • Die Schule berät auf der Grundlage der gewonnenen Ergebnisse die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus.
  • Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind regulär oder zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
  • Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie das der Schule bis spätestens 11. April schriftlich mitteilen (Antrag auf Inanspruchnahme des Einschulungskorridors). Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
  • Geben die Eltern bis 11. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr eingeschult.

Schulanmeldung/Schuleinschreibung

Sie als Erziehungsberechtigen erhalten im Frühjahr per Post die Einschreibeunterlagen, die Sie am Tag der Schuleinschreibung vollständig und ausgefüllt mitbringen müssen.

Auch Korridorkinder nehmen am Tag der Schuleinschreibung zusammen mit den anderen Kindern an einem Schulspiel teil. Anschließend setzt sich die Schule bzgl. eines Beratungsgesprächs mit den Eltern der Korridorkinder in Verbindung.

Folgende Unterlagen sind ausgefüllt mitzubringen:

  • Anmeldebogen ausgefüllt
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Nachweis Untersuchung am Gesundheitsamt (falls bereits durchgeführt)
  • Nachweis Masernschutz
  • Merkblatt über ärztliche Leistungen bei Schulunfällen
  • Informationen zum Infektionsschutzgesetz
  • Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos
  • Einverständniserklärung zur Nutzung digitaler Lernprogramme und Videokonferenztools
  • Freiwillig: Informationen für die Grundschule (im Kindergarten ausgefüllt)
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • ggf. Zurückstellungsbescheid

Zurückstellung

Ein Kind, das am 30. September sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art 41 Abs. 5 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.

Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts (1. Schultag) verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November desselben Jahres zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind.

Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung hat die Schulleitung die Erziehungsberechtigten zu hören.

Sollten Sie eine Zurückstellung beabsichtigen, melden Sie sich bitte ebenfalls frühzeitig vor der Schuleinschreibung bei der Schulleitung.

Vorzeitige Einschulung

Kinder, die zwischen dem 30. September und dem 31. Dezember des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden.

Sollen Kinder, die nach dem 31. Dezember des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, eingeschult werden, so ist sowohl ein Antrag nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG zu stellen als auch ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Bitte setzen Sie sich im Falle einer beabsichtigen vorzeitigen Einschulung Ihres Kindes frühzeitig mit der Schulleitung in Verbindung.

Informationsabende

Mein Kind kommt in die Schule
Jährlich im Oktober findet ein Elterninformationsabend zu Schulreife und -fähigkeit, sowie rund um Fragen zur Einschulung statt.

Informationsabend zur Schulwegsicherheit und zum Schulalltag
Im Juli findet jährlich ein weiterer Informationsabend statt, bei der Sie nochmals wichtige Informationen zur Vorbereitung Ihres Kindes auf die Schule erhalten sowie zur Sicherheit auf dem Schulweg durch einen Experten der Polizeiinspektion Nabburg.

Die Einladung zu den Veranstaltungen erhalten Sie jeweils über die Kindergärten.